Behindertengerechtes Wohnen
Ihr Recht auf selbstbestimmtes Leben und barrierefreies Wohnen. Wir setzen Ihre Ansprüche nach UN-Behindertenrechtskonvention durch.
UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 19
"Menschen mit Behinderungen haben das gleichberechtigte Recht, in der Gemeinschaft zu leben, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen."
Was bedeutet behindertengerechtes Wohnen?
Behindertengerechtes Wohnen bedeutet mehr als nur rollstuhlgerechte Türen. Es umfasst die vollständige Zugänglichkeit und Nutzbarkeit einer Wohnung für Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen - körperlich, sensorisch oder kognitiv.
Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, Menschen mit Behinderungen das Recht auf selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Dies schließt das Recht auf angemessenen Wohnraum ausdrücklich mit ein.
Rechtliche Grundlage:
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verbietet Diskriminierung und verlangt angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen.
Verschiedene Arten der Barrierefreiheit
Rollstuhlgerechtigkeit
- • Schwellenlose Zugänge
- • Breite Türen (min. 80cm)
- • Unterfahrbare Küchen/Bäder
- • Wendeplätze 150x150cm
- • Lift-Zugang zu allen Stockwerken
Sehbehinderung
- • Kontrastreiche Gestaltung
- • Taktile Leitsysteme
- • Akustische Signale
- • Blendfreie Beleuchtung
- • Große, gut lesbare Beschriftungen
Hörbehinderung
- • Optische Warnsignale
- • Vibrations-Alarmanlagen
- • Induktionsschleifen
- • Visuelle Kommunikationshilfen
- • Lichtsignalanlagen
Kognitive Behinderung
- • Einfache, klare Orientierung
- • Bildhafte Symbole
- • Übersichtliche Raumaufteilung
- • Sichere Bedienelemente
- • Reizarme Umgebung
Altersbedingte Einschränkungen
- • Sturzvermeidung
- • Griffsichere Bedienelemente
- • Ausreichende Beleuchtung
- • Rutschfeste Böden
- • Komfortable Raumtemperatur
Universelles Design
- • Für alle Menschen nutzbar
- • Flexibel anpassbar
- • Einfach und intuitiv
- • Fehlerverzeihend
- • Ermüdungsarm zu benutzen
Ihre rechtlichen Ansprüche
Wohnungssuche
- Verbot der Diskriminierung bei Wohnungsvergabe
- Anspruch auf angemessene Vorkehrungen
- Gleichberechtigter Zugang zu Wohnungsmarkt
- Schutz vor Benachteiligung
Wohnungsanpassung
- Recht auf bauliche Anpassungen
- Kostenübernahme durch Versicherungen
- Zustimmung des Vermieters erzwingen
- Rückbau-Verpflichtung verhandeln
So unterstützen wir Sie
Unsere Leistungen
Beratung & Analyse
- Bedarfsanalyse vor Ort
- Rechtliche Prüfung
- Strategie-Entwicklung
- Schriftlicher Bericht
Rechtsdurchsetzung
- Vollständige Vertretung
- Vermieter-Verhandlungen
- Behörden-Kontakt
- 6 Monate Nachbetreuung
Premium-Service
- Komplette Projektbegleitung
- Gerichtsverfahren
- Baubegleitung
- Lebenslange Beratung
Kostenübernahme möglich
IV, Krankenkassen oder Hilflosenentschädigung können die Kosten übernehmen. Wir prüfen alle Finanzierungsmöglichkeiten für Sie.
Erfolgreich durchgesetzte Rechte
Herr Baumgartner, Rollstuhlfahrer
Problem: Vermieter verweigerte Einbau eines Treppenlifts und bauliche Anpassungen
Lösung: Rechtliche Durchsetzung nach BehiG, Kostenübernahme durch IV
Ergebnis: Rollstuhlgerechter Umbau bewilligt
Kosten CHF 18'000.- vollständig übernommen
Frau Gerber, sehbehindert
Problem: Wohnungsgesellschaft lehnte behindertengerechte Wohnung ab
Lösung: Diskriminierungsklage, Nachweis der Benachteiligung
Ergebnis: Barrierefreie Wohnung erhalten
CHF 3'000.- Entschädigung für Diskriminierung
Häufige Fragen
Wer übernimmt die Kosten für behindertengerechte Umbauten?
Die Kostenübernahme erfolgt oft durch die IV (Invalidenversicherung), Hilflosenentschädigung, Krankenkassen oder Ergänzungsleistungen. Bei Mietwohnungen können auch Vermieter verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen. Wir prüfen alle Finanzierungsmöglichkeiten für Sie.
Kann mein Vermieter behindertengerechte Umbauten verweigern?
Grundsätzlich nein, wenn es sich um angemessene Vorkehrungen handelt. Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet Vermieter, diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten. Nur unverhältnismäßige Belastungen können eine Ablehnung rechtfertigen. Die Rechtsprechung ist hier zunehmend behindertenfreundlich.
Was sind "angemessene Vorkehrungen"?
Angemessene Vorkehrungen sind notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Genuss aller Rechte ermöglichen. Dazu gehören bauliche Anpassungen, technische Hilfsmittel oder Veränderungen von Verfahren - sofern sie keine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Wie lange dauert die Durchsetzung meiner Rechte?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei kooperativen Vermietern können Lösungen innerhalb weniger Wochen gefunden werden. Bei strittigen Fällen dauern Gerichtsverfahren 6-18 Monate. Einstweilige Verfügungen können bei dringenden Fällen schneller Abhilfe schaffen. Wichtig ist, früh zu handeln.
Behindertengerechtes Wohnen in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und Durchsetzung
Das Recht auf behindertengerechtes Wohnen ist in der Schweiz sowohl verfassungsrechtlich als auch durch internationale Verträge garantiert. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Schweiz 2014 ratifiziert hat, verpflichtet zur Gewährleistung selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderungen. Dennoch klafft zwischen Rechtsanspruch und Realität oft eine erhebliche Lücke.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung und verpflichtet zu angemessenen Vorkehrungen. Diese rechtlichen Grundlagen schaffen einen Anspruch auf barrierefreies Wohnen, der jedoch oft mühsam durchgesetzt werden muss. Viele Vermieter und Behörden kennen die rechtlichen Verpflichtungen nicht oder ignorieren sie.
Besonders problematisch ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Menschen mit Behinderungen werden oft diskriminiert, ohne dass dies offen kommuniziert wird. Ablehnungen werden mit anderen Gründen begründet, während die wahre Ursache die Behinderung ist. Diese versteckte Diskriminierung ist schwer nachweisbar, aber rechtlich eindeutig verboten.
Die Finanzierung behindertengerechter Umbauten erfolgt über verschiedene Kanäle. Die IV kann Hilfsmittel und bauliche Anpassungen übernehmen, wenn sie der beruflichen Eingliederung oder der Alltagsbewältigung dienen. Ergänzungsleistungen können Wohnkosten für behindertengerechte Wohnungen übernehmen. Wichtig ist die richtige Antragstellung und Begründung.
Die Rechtsprechung entwickelt sich zunehmend zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Gerichte anerkennen vermehrt die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen und verhängen Diskriminierungsentschädigungen. Diese positive Entwicklung stärkt die Position betroffener Personen erheblich.
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht auf selbstbestimmtes Wohnen zu verhelfen. Dazu gehören sowohl die Durchsetzung gegen widerstrebende Vermieter als auch die Begleitung bei der Antragstellung für Finanzierungshilfen. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht, das konsequent durchgesetzt werden muss.
Kostenlose Beratung für behindertengerechtes Wohnen
Unsere Expertise für Sie:
- Spezialisiert auf Behindertenrecht seit 2015
- Über 200 erfolgreich durchgesetzte Ansprüche
- Kostenlose Erstberatung für alle
- Barrierefreie Beratung (auch Hausbesuche)