Sozialhilfe & Wohnbeihilfe

Professionelle Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Sozialhilfe, Wohnbeihilfe und weitere soziale Leistungen. Lassen Sie sich nicht abweisen!

ab CHF 150.- (Erstberatung kostenlos)

Dringende Notlage?

Bei akuter Bedürftigkeit oder Obdachlosigkeit rufen Sie uns sofort an. Wir helfen innerhalb von 24 Stunden.

Ihre Rechte auf soziale Leistungen

Die Schweizer Verfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf Hilfe in Notlagen und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Dennoch werden täglich berechtigte Anträge abgelehnt oder unvollständig bearbeitet.

Wir kennen die komplexen Regelungen der Sozialhilfe, Wohnbeihilfen und ergänzenden Leistungen. Unser Ziel ist es, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten und nicht auf Grund von bürokratischen Hürden benachteiligt werden.

Wichtig zu wissen:

Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein verfassungsmäßig garantiertes Recht. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde!

Sozialhilfe Beratung

Leistungen, die Ihnen zustehen können

Sozialhilfe

Grundbedarf für Nahrung, Kleidung und persönliche Ausgaben plus Wohnkosten und Krankenkasse

CHF 986.- Grundbedarf + Wohnkosten

Wohnbeihilfe

Mietzinshilfe und Wohnkostenzuschüsse für Menschen mit niedrigem Einkommen

Bis CHF 18'000.- jährlich

Ergänzungsleistungen

Ergänzung zu AHV/IV-Renten bei ungenügenden Einkommen

Individuelle Berechnung

Krankenkassen-Prämienverbilligung

Reduzierte Krankenkassenprämien für Menschen mit niedrigem Einkommen

Bis CHF 4'500.- jährlich

Alimentenbevorschussung

Vorschuss auf Kinderalimente bei säumigen Unterhaltspflichtigen

Gesetzlich festgelegte Beträge

Nothilfe

Minimale Überlebenshilfe auch bei Ausschluss von regulärer Sozialhilfe

CHF 8-12.- täglich

So unterstützen wir Sie

1

Anspruchsprüfung

Wir analysieren Ihre Situation und prüfen, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben. Oft übersehen Betroffene wichtige Ansprüche.

2

Antragstellung

Professionelle Erstellung und Einreichung aller notwendigen Anträge mit vollständigen Unterlagen für maximale Erfolgsaussichten.

3

Rechtsdurchsetzung

Bei Ablehnungen kämpfen wir für Ihre Rechte durch Einsprachen, Beschwerden und wenn nötig vor Gericht.

Transparente und soziale Preise

Erstberatung

KOSTENLOS
  • ✓ Anspruchsprüfung
  • ✓ Situationsanalyse
  • ✓ Erste Einschätzung
  • ✓ Beratung zu Sofortmaßnahmen

Keine Verpflichtungen

EMPFOHLEN

Antragstellung

CHF 150.-
  • ✓ Vollständige Antragserstellung
  • ✓ Dokumentensammlung
  • ✓ Behördenkontakt
  • ✓ Nachbetreuung 3 Monate

Erfolgsgarantie

Vollvertretung

CHF 500.-
  • ✓ Komplette Vertretung
  • ✓ Einsprachen & Beschwerden
  • ✓ Gerichtsverfahren
  • ✓ Langzeitbetreuung

Bei Bedürftigkeit Ratenzahlung

Sozialgarantie: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit arbeiten wir kostenlos oder zu stark reduzierten Tarifen

Menschen, denen wir helfen konnten

Maria S., alleinerziehende Mutter (32)

Problem: Sozialhilfe gekürzt, drohende Delogierung wegen Mietschulden

Lösung: Nachweis unzureichender Sozialhilfeberechnung, Wohnbeihilfe-Antrag

Ergebnis: CHF 420.- mehr Sozialhilfe monatlich

+ CHF 8'400.- Wohnbeihilfe jährlich

Thomas K., Erwerbsloser (58)

Problem: Sozialhilfe-Antrag abgelehnt, ausgesteuert von Arbeitslosenkasse

Lösung: Rechtliche Begleitung, Nachweis der Bedürftigkeit

Ergebnis: Sozialhilfe bewilligt

CHF 1'680.- monatlich + Miete + Krankenkasse

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe?

Grundsätzlich hat jede Person, die in der Schweiz lebt und in Not geraten ist, Anspruch auf Sozialhilfe. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie nicht über ausreichende eigene Mittel verfügen und auch keine Ansprüche gegenüber Dritten (Familie, Versicherungen) haben.

Mein Sozialhilfe-Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben. Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund genau erklären und sammeln Sie zusätzliche Unterlagen. Oft wird bei der Einsprache doch noch eine Lösung gefunden. Wir unterstützen Sie bei diesem Verfahren.

Wie hoch ist die Sozialhilfe in der Schweiz?

Die Sozialhilfe umfasst den Grundbedarf (CHF 986.- für Alleinstehende), angemessene Wohnkosten, Krankenkassenprämien und situationsbedingte Leistungen. Je nach Kanton und Familiengröße können die Beträge variieren. Zusätzlich können Wohnbeihilfen und andere Ergänzungsleistungen dazukommen.

Muss ich Sozialhilfe zurückzahlen?

Grundsätzlich muss Sozialhilfe nicht zurückgezahlt werden. Ausnahmen gibt es bei vorsätzlich falschen Angaben, erbunwürdigen Verhalten oder wenn später erhebliches Vermögen erworben wird. Die Rückerstattungspflicht ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Sozialhilfe und Wohnbeihilfe in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und professionelle Unterstützung

Das schweizerische Sozialrecht basiert auf dem verfassungsmäßigen Grundsatz, dass jeder Mensch Anspruch auf Hilfe in Notlagen hat. Artikel 12 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Dennoch erleben viele Menschen täglich, dass ihre berechtigten Ansprüche nicht anerkannt oder unvollständig erfüllt werden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in verschiedene Bereiche: Den existenziellen Grundbedarf, angemessene Wohnkosten, medizinische Grundversorgung und situationsbedingte Leistungen. Viele Betroffene kennen jedoch nicht alle ihren zustehenden Leistungen oder werden von Behörden unvollständig informiert. Hier setzt unsere spezialisierte Beratung an.

Wohnbeihilfen stellen einen wichtigen Baustein der sozialen Sicherung dar. Sie sollen verhindern, dass Menschen aufgrund hoher Wohnkosten in die Sozialhilfe abrutschen oder ihre Wohnung verlieren. Die Gewährung erfolgt jedoch oft restriktiv, obwohl rechtlich klare Anspruchsvoraussetzungen bestehen. Professionelle Begleitung kann hier entscheidend für den Erfolg sein.

Besonders problematisch wird die Situation, wenn verschiedene Leistungen koordiniert werden müssen. Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV, Krankenkassen-Prämienverbilligungen und kommunale Unterstützungsleistungen folgen unterschiedlichen Regelungen. Ohne Fachkenntnis bleiben oft wichtige Ansprüche ungenutzt.

Ablehnungen von Sozialhilfe-Anträgen sind häufiger als viele Menschen denken. Die Gründe reichen von unvollständigen Unterlagen über falsche Einschätzungen der Bedürftigkeit bis hin zu mangelnder Berücksichtigung besonderer Lebensumstände. Das Einsprache- und Beschwerdeverfahren bietet jedoch gute Chancen für eine Korrektur.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass professionelle Unterstützung die Erfolgsaussichten erheblich verbessert. Wir kennen die Argumentationsstrukturen der Behörden, die rechtlichen Graubereiche und die praktischen Abläufe. Dadurch können wir unseren Mandanten oft zu ihrem Recht verhelfen, ohne dass langwierige Gerichtsverfahren nötig werden. Unser Ziel ist es, dass jeder Mensch die ihm zustehende Unterstützung erhält.

Kostenlose Erstberatung anfordern

Wir helfen Ihnen sofort:

  • Kostenlose Erstberatung für alle
  • Termine innerhalb von 48 Stunden
  • Spezialisiert auf Sozialrecht seit 2012
  • Bei Bedürftigkeit kostenlose Vertretung