Sozialhilfe & Wohnbeihilfe
Professionelle Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Sozialhilfe, Wohnbeihilfe und weitere soziale Leistungen. Lassen Sie sich nicht abweisen!
Dringende Notlage?
Bei akuter Bedürftigkeit oder Obdachlosigkeit rufen Sie uns sofort an. Wir helfen innerhalb von 24 Stunden.
Ihre Rechte auf soziale Leistungen
Die Schweizer Verfassung garantiert jedem Menschen das Recht auf Hilfe in Notlagen und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Dennoch werden täglich berechtigte Anträge abgelehnt oder unvollständig bearbeitet.
Wir kennen die komplexen Regelungen der Sozialhilfe, Wohnbeihilfen und ergänzenden Leistungen. Unser Ziel ist es, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten und nicht auf Grund von bürokratischen Hürden benachteiligt werden.
Wichtig zu wissen:
Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein verfassungsmäßig garantiertes Recht. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde!
Leistungen, die Ihnen zustehen können
Sozialhilfe
Grundbedarf für Nahrung, Kleidung und persönliche Ausgaben plus Wohnkosten und Krankenkasse
Wohnbeihilfe
Mietzinshilfe und Wohnkostenzuschüsse für Menschen mit niedrigem Einkommen
Ergänzungsleistungen
Ergänzung zu AHV/IV-Renten bei ungenügenden Einkommen
Krankenkassen-Prämienverbilligung
Reduzierte Krankenkassenprämien für Menschen mit niedrigem Einkommen
Alimentenbevorschussung
Vorschuss auf Kinderalimente bei säumigen Unterhaltspflichtigen
Nothilfe
Minimale Überlebenshilfe auch bei Ausschluss von regulärer Sozialhilfe
So unterstützen wir Sie
Anspruchsprüfung
Wir analysieren Ihre Situation und prüfen, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben. Oft übersehen Betroffene wichtige Ansprüche.
Antragstellung
Professionelle Erstellung und Einreichung aller notwendigen Anträge mit vollständigen Unterlagen für maximale Erfolgsaussichten.
Rechtsdurchsetzung
Bei Ablehnungen kämpfen wir für Ihre Rechte durch Einsprachen, Beschwerden und wenn nötig vor Gericht.
Transparente und soziale Preise
Erstberatung
- ✓ Anspruchsprüfung
- ✓ Situationsanalyse
- ✓ Erste Einschätzung
- ✓ Beratung zu Sofortmaßnahmen
Keine Verpflichtungen
Antragstellung
- ✓ Vollständige Antragserstellung
- ✓ Dokumentensammlung
- ✓ Behördenkontakt
- ✓ Nachbetreuung 3 Monate
Erfolgsgarantie
Vollvertretung
- ✓ Komplette Vertretung
- ✓ Einsprachen & Beschwerden
- ✓ Gerichtsverfahren
- ✓ Langzeitbetreuung
Bei Bedürftigkeit Ratenzahlung
Sozialgarantie: Bei nachgewiesener Bedürftigkeit arbeiten wir kostenlos oder zu stark reduzierten Tarifen
Menschen, denen wir helfen konnten
Maria S., alleinerziehende Mutter (32)
Problem: Sozialhilfe gekürzt, drohende Delogierung wegen Mietschulden
Lösung: Nachweis unzureichender Sozialhilfeberechnung, Wohnbeihilfe-Antrag
Ergebnis: CHF 420.- mehr Sozialhilfe monatlich
+ CHF 8'400.- Wohnbeihilfe jährlich
Thomas K., Erwerbsloser (58)
Problem: Sozialhilfe-Antrag abgelehnt, ausgesteuert von Arbeitslosenkasse
Lösung: Rechtliche Begleitung, Nachweis der Bedürftigkeit
Ergebnis: Sozialhilfe bewilligt
CHF 1'680.- monatlich + Miete + Krankenkasse
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe?
Grundsätzlich hat jede Person, die in der Schweiz lebt und in Not geraten ist, Anspruch auf Sozialhilfe. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie nicht über ausreichende eigene Mittel verfügen und auch keine Ansprüche gegenüber Dritten (Familie, Versicherungen) haben.
Mein Sozialhilfe-Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben. Lassen Sie sich den Ablehnungsgrund genau erklären und sammeln Sie zusätzliche Unterlagen. Oft wird bei der Einsprache doch noch eine Lösung gefunden. Wir unterstützen Sie bei diesem Verfahren.
Wie hoch ist die Sozialhilfe in der Schweiz?
Die Sozialhilfe umfasst den Grundbedarf (CHF 986.- für Alleinstehende), angemessene Wohnkosten, Krankenkassenprämien und situationsbedingte Leistungen. Je nach Kanton und Familiengröße können die Beträge variieren. Zusätzlich können Wohnbeihilfen und andere Ergänzungsleistungen dazukommen.
Muss ich Sozialhilfe zurückzahlen?
Grundsätzlich muss Sozialhilfe nicht zurückgezahlt werden. Ausnahmen gibt es bei vorsätzlich falschen Angaben, erbunwürdigen Verhalten oder wenn später erhebliches Vermögen erworben wird. Die Rückerstattungspflicht ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Sozialhilfe und Wohnbeihilfe in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und professionelle Unterstützung
Das schweizerische Sozialrecht basiert auf dem verfassungsmäßigen Grundsatz, dass jeder Mensch Anspruch auf Hilfe in Notlagen hat. Artikel 12 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Dennoch erleben viele Menschen täglich, dass ihre berechtigten Ansprüche nicht anerkannt oder unvollständig erfüllt werden.
Die Sozialhilfe gliedert sich in verschiedene Bereiche: Den existenziellen Grundbedarf, angemessene Wohnkosten, medizinische Grundversorgung und situationsbedingte Leistungen. Viele Betroffene kennen jedoch nicht alle ihren zustehenden Leistungen oder werden von Behörden unvollständig informiert. Hier setzt unsere spezialisierte Beratung an.
Wohnbeihilfen stellen einen wichtigen Baustein der sozialen Sicherung dar. Sie sollen verhindern, dass Menschen aufgrund hoher Wohnkosten in die Sozialhilfe abrutschen oder ihre Wohnung verlieren. Die Gewährung erfolgt jedoch oft restriktiv, obwohl rechtlich klare Anspruchsvoraussetzungen bestehen. Professionelle Begleitung kann hier entscheidend für den Erfolg sein.
Besonders problematisch wird die Situation, wenn verschiedene Leistungen koordiniert werden müssen. Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV, Krankenkassen-Prämienverbilligungen und kommunale Unterstützungsleistungen folgen unterschiedlichen Regelungen. Ohne Fachkenntnis bleiben oft wichtige Ansprüche ungenutzt.
Ablehnungen von Sozialhilfe-Anträgen sind häufiger als viele Menschen denken. Die Gründe reichen von unvollständigen Unterlagen über falsche Einschätzungen der Bedürftigkeit bis hin zu mangelnder Berücksichtigung besonderer Lebensumstände. Das Einsprache- und Beschwerdeverfahren bietet jedoch gute Chancen für eine Korrektur.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass professionelle Unterstützung die Erfolgsaussichten erheblich verbessert. Wir kennen die Argumentationsstrukturen der Behörden, die rechtlichen Graubereiche und die praktischen Abläufe. Dadurch können wir unseren Mandanten oft zu ihrem Recht verhelfen, ohne dass langwierige Gerichtsverfahren nötig werden. Unser Ziel ist es, dass jeder Mensch die ihm zustehende Unterstützung erhält.
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- Kostenlose Erstberatung für alle
- Termine innerhalb von 48 Stunden
- Spezialisiert auf Sozialrecht seit 2012
- Bei Bedürftigkeit kostenlose Vertretung