Zwangsräumung STOPPEN
Sofortige rechtliche Hilfe bei drohender Zwangsräumung. Wir stoppen Räumungen und retten Ihr Zuhause - oft innerhalb weniger Stunden.
RÄUMUNG ANGEKÜNDIGT? SOFORT ANRUFEN!
Wir sind 24/7 erreichbar und können Räumungen oft noch am selben Tag stoppen.
Was ist eine Zwangsräumung?
Eine Zwangsräumung ist die gerichtlich angeordnete Entfernung von Personen aus einer Wohnung oder einem Haus. Sie erfolgt meist wegen Mietschulden, Vertragsverletzungen oder anderen mietrechtlichen Problemen. Der Vermieter kann nach erfolgloser Kündigung eine Räumungsklage einreichen.
Aber: Auch wenn ein Räumungsurteil ergangen ist, gibt es oft noch Möglichkeiten, die Vollstreckung zu verhindern oder zu verzögern. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Wichtig:
Zwischen Kündigung und Räumung liegen oft Monate. In jeder Phase gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Räumung zu verhindern oder Aufschub zu erreichen.
Häufige Gründe für Räumungen
Mietschulden
Nicht bezahlte Miete ist der häufigste Grund für Räumungen. Oft reichen schon 1-2 Monatsmieten für eine Kündigung.
Vertragsverletzungen
Verstöße gegen Hausordnung, Lärmbelästigung oder unerlaubte Untervermietung können zur Kündigung führen.
Eigenbedarf
Vermieter können bei berechtigtem Eigenbedarf kündigen, aber die Voraussetzungen sind streng geregelt.
Sanierung/Abriss
Bei geplanten Sanierungen oder Abriss können Mieter gekündigt werden, haben aber Anspruch auf Ersatzwohnung.
Unberechtigt
Viele Kündigungen sind rechtlich anfechtbar oder die Räumung unverhältnismäßig - wir prüfen jeden Fall.
Nachbarschaftsstreit
Konflikte mit Nachbarn oder Vermietern können eskalieren und zu ungerechtfertigten Kündigungen führen.
Sofortmaßnahmen gegen Zwangsräumung
Phase 1: Kündigung erhalten
- Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen
- Widerspruch gegen Kündigung einlegen
- Verhandlungen mit Vermieter führen
- Ratenzahlungsvereinbarung aushandeln
Phase 2: Gerichtsverfahren
- Vertretung vor Gericht
- Einreden gegen Räumungsklage
- Antrag auf Räumungsaufschub
- Vergleichsverhandlungen
Phase 3: Vollstreckung droht
- Vollstreckungsschutzantrag
- Einstweilige Verfügung
- Härtefallantrag stellen
- Notfallbetreuung organisieren
Phase 4: Nachsorge
- Wohnungssuche unterstützen
- Sozialleistungen beantragen
- Schuldensanierung planen
- Präventionsberatung
Notfall-Preise
In Notfällen zählt jede Stunde. Deshalb bieten wir schnelle und bezahlbare Hilfe.
Sofort-Beratung
- ✓ Telefonische Sofortberatung
- ✓ Erste Rechtshilfe
- ✓ Strategie-Entwicklung
- ✓ Termine innerhalb 24h
Räumungsschutz
- ✓ Vollstreckungsschutz
- ✓ Einstweilige Verfügung
- ✓ Anwalt vor Ort
- ✓ 24/7 Notdienst
Komplettschutz
- ✓ Gesamtes Verfahren
- ✓ Gerichtsvertretung
- ✓ Verhandlungen
- ✓ Nachbetreuung 6 Monate
Notfall-Garantie
Räumung heute angekündigt? Wir sind innerhalb von 2 Stunden vor Ort und stoppen die Vollstreckung. Bezahlung erst nach erfolgreichem Schutz.
Gerettete Wohnungen
Familie Müller, Bern
Erfolg:
Räumung gestoppt, Ratenzahlung vereinbart, Wohnung gerettet
Herr Schneider, Zürich
Erfolg:
Kündigung für ungültig erklärt, CHF 5'000.- Schadensersatz
Frau Weber, Basel
Erfolg:
12 Monate Aufschub, Ersatzwohnung gefunden
Typischer Räumungsprozess
Monat 1: Kündigung
Vermieter kündigt wegen Mietschulden oder Vertragsverletzung
Unsere Hilfe:
Kündigung prüfen, Widerspruch einlegen
Unsere Hilfe:
Gerichtsvertretung, Einreden vorbringen
Monat 2-4: Gerichtsverfahren
Vermieter reicht Räumungsklage ein
Monat 5-6: Urteil
Gericht entscheidet über Räumung
Unsere Hilfe:
Berufung einlegen, Vollstreckungsschutz
Unsere Hilfe:
Sofortiger Stopp, Härtefallantrag
Monat 7+: Vollstreckung
Räumung wird vollstreckt
Häufige Fragen zur Zwangsräumung
Wie schnell kann eine Zwangsräumung vollstreckt werden?
Von der Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung vergehen normalerweise 6-12 Monate. In dieser Zeit gibt es mehrere rechtliche Möglichkeiten, die Räumung zu verhindern oder zu verzögern. Wichtig ist, dass Sie bereits bei der Kündigung aktiv werden.
Kann ich die Räumung noch stoppen, wenn sie bereits angekündigt ist?
Ja, oft ist das möglich! Selbst wenn der Gerichtsvollzieher bereits einen Termin angekündigt hat, können wir durch Vollstreckungsschutzanträge, einstweilige Verfügungen oder Härtefallanträge die Räumung stoppen oder verzögern. Rufen Sie uns sofort an!
Was passiert mit meinen Sachen bei einer Räumung?
Ihre Sachen werden vom Gerichtsvollzieher aus der Wohnung entfernt und eingelagert. Die Kosten müssen Sie tragen. Wichtige Dokumente und Wertsachen sollten Sie vorher sichern. Wir helfen Ihnen bei der Organisation und können oft Aufschub erreichen.
Muss ich die Kosten der Räumung bezahlen?
Ja, die Kosten der Zwangsräumung (Gerichtsvollzieher, Räumungsunternehmen, Lagerung) müssen Sie als Schuldner tragen. Diese können schnell mehrere tausend Franken betragen. Umso wichtiger ist es, die Räumung zu verhindern oder eine günstige Lösung zu finden.
Zwangsräumungsschutz in der Schweiz: Rechtliche Möglichkeiten und professionelle Hilfe
Zwangsräumungen stellen für Betroffene eine existenzbedrohende Situation dar. Der Verlust der Wohnung bedeutet nicht nur den Verlust des Zuhauses, sondern oft auch sozialen Abstieg und langfristige Probleme bei der Wohnungssuche. Dennoch sind viele Räumungen vermeidbar, wenn rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird.
Das schweizerische Mietrecht bietet Mietern verschiedene Schutzmechanismen gegen unrechtmäßige oder unverhältnismäßige Räumungen. Kündigungen können angefochten werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Selbst bei berechtigten Kündigungen bestehen oft Möglichkeiten zur Verhandlung oder Aufschub.
Besonders wichtig ist das Verständnis der verschiedenen Verfahrensstufen. Zwischen Kündigung und tatsächlicher Räumung liegen mehrere Monate, in denen verschiedene rechtliche Schritte möglich sind. Der Widerspruch gegen die Kündigung, die Verteidigung im Räumungsprozess und schließlich der Vollstreckungsschutz bieten jeweils eigene Chancen.
Mietschulden sind der häufigste Grund für Zwangsräumungen. Hier können Ratenzahlungsvereinbarungen, Sozialhilfe-Anträge oder Unterstützung durch Sozialämter helfen. Wichtig ist, dass Vermieter zur Annahme von Ratenzahlungen bereit sind, wenn diese realistisch und gesichert erscheinen.
Bei Eigenbedarfskündigungen oder Sanierungen haben Mieter besondere Rechte. Vermieter müssen den Eigenbedarf konkret nachweisen und oft Ersatzwohnungen anbieten. Häufig sind solche Kündigungen anfechtbar, wenn die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.
Unsere Erfahrung zeigt, dass in über 80% der Fälle konstruktive Lösungen möglich sind, wenn früh genug professionelle Hilfe gesucht wird. Selbst in scheinbar aussichtslosen Situationen können durch geschickte Verhandlungen, rechtliche Einwände oder Härtefallanträge Aufschübe erreicht werden, die Zeit für eine dauerhafte Lösung schaffen. Das Wichtigste ist, nicht aufzugeben und rechtzeitig aktiv zu werden.
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